Folge 1

Kampf um den Arbeitsplatz: Bewerbung – richtig gemacht

(Stand 2025)

In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist der Kampf um den Arbeitsplatz hart. Schon die richtige Präsentation des Bewerbers kann dazu führen, dass er bei einer Stellenbesetzung zumindest in den engeren Auswahlkreis kommt. Nur so hat er die Möglichkeit, sich über ein Bewerbungsgespräch richtig zu präsentieren.

Deshalb ist die falsche Bewerbung für viele oft schon das Ende der Arbeitsplatzsuche.


Der Fall:

  • Otto van Gestern hat einen Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen gezimmert. Die kopiert er stets aufs Neue und verschickt sie, allerdings erfolglos.
  • Molkerei-Kaufmann Müller schwört darauf, persönlich bei einer Firma vorzusprechen, auch ungefragt.
  • Albert will seine Unterlagen nicht aus der Hand geben. Er befürchtet, daß der Arbeitgeber damit Unsinn treiben könnte. Außerdem fürchtet er Rückfragen bei seinem früheren Arbeitgeber.
  • Mimi Satt ist in einem gut dotierten Arbeitsverhältnis. Sie will aber noch mehr und sich bewerben. Allerdings hat sie Angst, daß ihr Arbeitgeber Kleinknecht dies nicht schätzen würde.
  • Was tun?


Die Lösung:


1. Allgemeine Grundsätze der Bewerbung

Für die Art und Weise, wie sich ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitsloser bewerben soll, gibt es keine feststehenden Vorschriften. Es gibt auch keine Richtlinien, die immer richtig oder falsch wären.

Ein Bewerber muss jedoch wissen, dass seine Bewerbung, ihre Form und ihr Inhalt entscheidend dafür ist, ob er überhaupt eine Chance bekommt.

Nur wer sich gut verkauft und ohne Scheu und ohne zu große Bescheidenheit seine Qualität und seine Qualifikation darlegt, der kann am Arbeitsmarkt seine Chance wahren.

Die Bewerbung kann dabei vom Grundsatz her mündlich oder schriftlich oder digital sein, persönlich oder durch Übersenden von Unterlagen.

Grundsätzlich hat es der leichter, der sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Entscheidend ist letztlich die Qualifikation des Arbeitnehmers, seine Mobilität sowie die Präsentation seiner Person und seiner Fähigkeiten.

Der Stellensuchende muss sich insbesondere zunächst darüber klar werden, was er will, welche Art von Tätigkeit er sucht, welche finanziellen
Vorstellungen er hat, in welchem Maße er flexibel ist hinsichtlich des Arbeitsortes und der Arbeitsbedingungen, insbesondere aber auch hinsichtlich der Bezahlung. Ein bestimmtes und ein sicheres Auftreten ist
wichtig für die Besetzung vieler Stellen.

Ungünstig ist es, wenn ein Bewerber von Anfang an zu starr ist. Andererseits darf er aber auch nicht bereit sein, “um jeden Preis” seine Arbeitskraft zu verkaufen.

Der Bewerber muß wissen, was er will und eine bestimmte Flexibilität zeigen, mehr aber nicht.


2. Wo suche ich meine Arbeitsstelle?

Erst wenn der Arbeitnehmer weiß, was er will, welche Art von Tätigkeit, welche Vergütung, welche Arbeitsbedingungen und welcher Arbeitsort, erst dann kann er sich gezielt am Arbeitsmarkt umschauen.

Grundsatz: Je schneller und flexibler das Reaktionsvermögen und die Einsatzbereitschaft des Bewerbers, umso schneller hat er eine Stelle.

Alle Möglichkeiten des Stellenmarktes sollten überprüft werden:

– “Stellenanzeigen”-Teil der Tageszeitung und anderer Zeitungen,

– ggf. der akustische Stellenmarkt im Radio,

–  Arbeitsplatzangebote im Internet,

– Meldung beim Arbeitsamt und regelmäßige Prüfung der freien Stellen des Arbeitsamtes,

– eine eigene Arbeitsmarkt-Zeitungsanzeige,

– persönliche Kontakte, persönliche Vorstellung und Beziehungen (Vitamin B).


3. Persönliches Vorsprechen

Die Methode von Kaufmann Müller, sich persönlich ohne Einladung zu bewerben, ist gar nicht schlecht. In vielen Fällen nötigt dies einem Arbeitgeber Respekt ab, auch wenn er zur Zeit keine Stelle frei hat.

In diesem Falle sollte sich der Bewerber auf einer Liste vormerken lassen oder in regelmäßigen Abständen immer wieder nachfragen. Das gezeigte Interesse stößt generell auf ein positives Echo.


4. Das Bewerbungsschreiben

Von sehr großer Bedeutung ist ein professionelles Bewerbungsschreiben. Das Allermeiste, was als Bewerbungsschreiben auf dem Markt kursiert, ist diletantisch. Diese gewöhnlichen Bewerbungsschreiben finden bei einer Vielzahl von Bewerbungen regelmäßig keine Beachtung. Wichtig ist eine professionelle Bewerbungsmappe mit einem sehr guten, möglichst neuem Foto.


Eine Vielfalt professioneller Karton- und Kunststoffmappen können etwa im Internet gefunden werden. Bei einer digitalen Bewerbung kann dies überflüssig sein.

Die Vorgehensweise von Otto van Gestern ist “von Vorgestern” und rausgeworfenes Geld.

Im Bewerbungsschreiben sollte sich ein tabellarischer Lebenslauf befinden, alle Ausbildungsnachweise in Kopie, Zeugnisse und Zusatzqualifikationen. Das Schreiben muss professionell, möglichst auf dem Computer, ohne Tippfehler etc. aufgesetzt worden sein. So kann es auch direkt per Mail mit Anlagen ohne Verzögerung und zusätzliche Kosten verschickt werden.


5. Schriftlicher Lebenslauf

Sofern noch ein handschriftlicher Lebenslauf abgegeben oder verlangt wird, muss der Bewerber damit rechnen, dass der Arbeitgeber die Handschrift graphologisch untersuchen und auswerten lässt.

Albert hat insoweit Recht, da der Bewerber mit Übersenden des handschriftlichen Lebenslaufes stillschweigend seine Zustimmung zum Gutachten erteilt.


6. Rückfragen bei früheren Arbeitgebern

In das Bewerbungsschreiben müssen auch die letzten Arbeitsstätten aufgenommen werden. Daher kann nicht verhindert werden, dass der neue Arbeitgeber bei früheren Arbeitgebern Auskünfte einholt. Auch hier hat Albert Recht. Dies ist aber nicht zu vermeiden, sonst braucht Albert sich gar nicht zu bewerben.


7. Bestehendes Arbeitsverhältnis

Mimi Satt hat das Recht, sich für ein noch besser dotiertes Arbeitsverhältnis zu bewerben. Sie muss allerdings vorsichtig sein. Ihre Abkehrabsicht könnte einen Kündigungsgrund darstellen oder den Arbeitgeber Kleinknecht veranlassen, sie kritisch zu behandeln.

Es ist deshalb wichtig, in einem Bewerbungsschreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Bewerbung “vertraulich” behandelt wird. Es kann dann auch ausdrücklich vermerkt werden, dass dem neuen Arbeitgeber Nachfragen beim bisherigen Arbeitgeber untersagt werden!

Textübernahmen aus den Arbeitsrechtsfolgen von Hans Gottlob Rühle:
Reine
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