Frage:
Muß ich mein Kind selbst betreuen, wenn ich Elterngeld will? Gibt es auch Elterngeld für ein von mir betreutes Stiefkind oder Adoptionskind? Was gilt bei Lebenspartnerschaften? Wie ist
die Höhe des Elterngeldes?
Der Fall:
Marlene Dietrich will zwar nach der Geburt ihres Kindes ihre Schauspieltätigkeit auf maximal 30 Wochenstunden reduzieren bei vollem Bezug des Elterngeldes. Da Kindererziehung aber mühsam
ist, soll das Kind in den ersten Jahren von einer Kammerzofe erzogen werden.
Ehepartner Karl Zuckmayr dagegen möchte seinen gerade geborenen nichtehelichen Sprößling in die Familie aufnehmen und seiner
Marlene zur Erziehung anvertrauen. Gibt es dafür ebenfalls Elterngeld?
Die beiden in anerkannter Lebenspartnerschaft lebenden Dichter Oscar Wild und Lord Byron haben einen kleinen Hannes adoptiert. Bekommt
Lord Byron Erziehungsgeld, wenn er seine Dichtertätigkeit zugunsten der Kindererziehung unterbricht?
Die Lösung
5. Weitere Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld
Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld nur die Person, die neben einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
– mit dem Kind in einem Haushalt lebt und
– dieses Kind selbst betreut und erzieht sowie
– keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Eine Berechtigung für Elterngeld und Elternzeit ergibt sich nach § 1 Abs. 2 BEEG auch für Personen, die
– als Entwicklungshelfer i.S.d. Entwicklungshelfergesetzes tätig sind oder
– als deutsche Staatsangehörige vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlicher Einrichtung tätig sind oder
– eine
Ausstrahlungsbeschäftigung i.S.d. § 4 Sozialgesetzbuch IV ausübt. Eine solche Beschäftigung liegt vor, wenn die Person in einem Gebiet außerhalb Deutschlands entsandt wird und die Entsendung Folge der Eigenart
der Beschäftigung in Deutschland oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.
6. Nur eigenes Kind?
Das Erziehungsgeld wird zunächst nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BEEG für die Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes gezahlt.
Nach § 1 Abs. 3 BEEG steht aber einem eigenen Kind gleich das Kind,
das mit dem Ziel der Annahme oder Adoption in den Haushalt aufgenommen worden ist. Aus diesem Grunde könnten Oscar Wild und Lord Byron auch
Elterngeld beziehen.
Dem eigenen Kind steht auch in den Haushalt aufgenommenes Kind des Ehegatten oder des Lebenspartners gleich. Sollte Marlene Dietrich das nichteheliche Kind von Karl Zuckmayr in ihrem
Haushalt betreuen und erziehen, so würde sie für dieses Kind Elterngeld bekommen.
Schließlich steht dem eigenen Kind gleich ein in den Haushalt aufgenommenes Kind, für das die erklärte Anerkennung der
Vaterschaft nach § 1594 Abs. 2 BGB noch nicht wirksam geworden ist.
7. Erziehung durch Verwandte
Können Eltern die Kindererziehung wegen einer eigenen Erkrankung, wegen einer Schwerbehinderung oder wegen des Todes der Eltern oder eines Elternteiles ihr Kind nicht mehr betreuen, so
haben Verwandte bis zum 3. Grad sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner Anspruch auf Elterngeld, sofern sie die gesetzlichen Bedingungen erfüllen und kein anderer Berechtigter das Elterngeld in Anspruch nimmt.
Nur in solchen Fällen ist es möglich, das dritte Personen die Betreuung und Erziehung des Kindes übernehmen. Marlene Dietrich bekommt kein Elterngeld, wenn sie die Kindererziehung durch eine Kammerzofe
durchführen läßt.
Achtung: Unschädlich für den Bezug des Elterngeldes dürfte es sein, wenn die erziehende Person das Kind für die Zeit ihrer Teilzeit-Berufstätigkeit z.B. durch eine Tagesmutter betreuen ließe.