Der Fall:
Arbeitgeber Gottlob muß rationalisieren. Er will einen jungen, schlanken Betrieb schaffen, den er gut weiterverkaufen kann.
Der herzlose Gottlob
kündigt zunächst die altgedienten Geistesarbeiter Walter von der Vogelweide und Oswald von Wolkenstein. Von den teuren Technikern fliegen Klopstock, Grimmelshausen und der Schwerbehinderte Gryphius raus.
Von
den jungen Mitarbeitern kündigt Gottlob den stets lustigen Trollinger Freund Ludwig Uhland, die schwangere Bettina von Arnim und die gemütskranke Caroline von Günterode.
Als Betriebsrat Friedrich von Spee protestiert, fliegt er gleich mit.
Die Gekündigten sind hilflos. Was können oder sollen sie tun?
Die Lösung:
1. Kurz überlegen – schnell handeln
Wer gekündigt ist, hat nicht viel Zeit zur Trauerarbeit. Er muß sich schnell darüber klar werden, was er will. Dann muß er handeln. In den meisten Fällen
hat er nämlich nur eine Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, um zum Beispiel Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer zu lange wartet, hat in der Regel schon verloren.
Entscheidend ist: Der Gekündigte
muß wissen, was er will. Dann sollte er Rechtsrat einholen zur Frage, was von seinen Zielen rechtlich durchsetzbar ist.
2. Checkliste – Teil III:
Sind alle bisherigen Kriterien der Checkliste durchgeprüft und weiß der gekündigte Arbeitnehmer, warum er gekündigt worden ist, kennt er die Reaktion und
die Argumentation des Betriebsrats, muß sich der Arbeitnehmer dann schnell entscheiden, was er tun will. Er muß vor allem aber auch die notwendige Existenzsicherung während der Zeit eines möglichen
Kündigungsschutzprozesses vorbereiten. Dazu gehört, daß sich der Arbeitnehmer vor allem auch um die vorläufige ordnungsgemäße Abwicklung des gekündigten Arbeitsverhältnisses kümmert. Er muß sich alle Unterlagen,
Papiere etc. besorgen, um sich ordnungsgemäß arbeitslos zu melden und um sich möglichst schnell bei neuen Arbeitnehmern bewerben zu können.
Diese Existenzsicherungstaktik muß zumindest vorsorglich betrieben
werden, damit der Arbeitnehmer später nicht in ein Loch fällt.
– Grundentscheidung: Soll ich Klage beim Arbeitsgericht erheben oder die Kündigung akzeptieren?
– Was sind die Folgen einer Akzeptanz der
Kündigung? Sperrfrist beim Arbeitsamt ja oder nein? Nachteile bei zukünftigen Bewerbungen?
– Soll ich zu einem Rechtsanwalt gehen, mich von ihm beraten lassen? Soll ich Klage über einen Anwalt erheben, was
sind die Kosten? Welcher Anwalt ist zu empfehlen? Fachanwalt für Arbeitsrecht?
– Klageerhebung über die Gewerkschaft, den DGB-Rechtsschutz?
– Klage ohne Rechtsanwalt durch eigene Klageschrift?
– Klageerhebung direkt beim Arbeitsgericht an der Rechtsantragsstelle?
– Was sind die Kosten des Prozesses? Was sind die Kosten bei Obsiegen und beim Verlieren des Prozesses?
– Gibt es die Möglichkeit der
Freistellung unter Vergütungsfortzahlung für die Kündigungsfrist? Ist das empfehlenswert?
– Was ist mit dem Resturlaub? Soll er, muß er in der Kündigungsfrist genommen werden?
– Was geschieht mit dem noch
offenen Resturlaub am Ende der Kündigungsfrist? Urlaubsabgeltung? Anrechnung auf das Arbeitslosengeld?
– Schlußabrechnung zum Ende des Arbeitsverhältnisses?
– Rechtzeitige Geltendmachung von noch
tatsächlichen oder vermeintlichen offenen Vergütungsansprüchen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Achtung: Mögliche tarifliche oder vertragliche Ausschlußfristen müssen beachtet werden. Der
Anspruch sollte stets schriftlich beziffert geltend gemacht werden.
– Wann bekomme ich die Papiere? Sind die Papiere vollständig?
– Ist die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt gem. § 312 SGB III
richtig ausgefüllt und beim Arbeitsamt abgegeben?
Achtung: Wenn nicht, gibt es kein oder ein zu geringes Arbeitslosengeld. Außerdem kann eine Sperre drohen.
– Besteht ein Anspruch auf ein
Zwischenzeugnis? Soll ein Zwischenzeugnis verlangt werden?
– Ist der Antrag auf die Erteilung eines Beendigungszeugnisses zum Ende des Arbeitsverhältnisses schon gestellt? Wird das Zeugnis bei Beendigung
ausgehändigt?
– Will der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Beendigungszeugnis oder ein einfaches Zeugnis? Wie ist der Antrag beim Arbeitgeber gestellt?
– Ist das erteilte Zeugnis in Ordnung? Besteht
Einverständnis mit der Form, Ausstellungsdatum und dem Inhalt des Zeugnisses?
– Besteht ein Anspruch auf Abfindung?
– Wie ist die Abfindungshöhe zu berechnen?
– Wie hoch ist die Versteuerung der Abfindung? Wie hoch sind die Freibeträge?
– Erfolgt eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld?
– Meldung beim Arbeitsamt schon während der Kündigungsfrist?